Discussion:
Im Sozialismus sind Eltern nur unwichtige Störfaktoren für das Ungeheuer Staat
(zu alt für eine Antwort)
Jens Müller
2013-12-01 07:37:47 UTC
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"So wie der Staat, was die rein wissenschaftliche Ausbildung betrifft,
schon heute in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen eingreift und
ihm gegenüber das Recht der Gesamtheit wahrnimmt, indem er, ohne
Befragung des Wollens oder Nichtwollens der Eltern, das Kind dem
Schulzwang unterwirft, so muß in noch viel höherem Maße der völkische
Staat dereinst seine Autorität durchsetzen gegenüber der Unkenntnis
oder dem Unverständnis des einzelnen … ."

Adolf Hitler, »Mein Kampf«, München 1943



"Mit der Schulpflicht haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als
Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes
an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener
Person pädagogisch auf ihre Kinder einzuwirken, auf den
außerschulischen Bereich beschränkt wird. Für die Ausfüllung seiner
Rolle ist der Staat darauf angewiesen, das Bildungs- und
Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den
Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener
inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können."

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 6. Senat, Urteilsbegründung,
Neumann et al., 11. 9. 2013


Jens


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Harald Effenberg
2013-12-01 15:10:41 UTC
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"Mit der Schulpflicht haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen
Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder
einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird. Für die Ausfüllung seiner Rolle ist der Staat darauf angewiesen,
das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer
Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können."
Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 6. Senat, Urteilsbegründung,
Neumann et al., 11. 9. 2013
"Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für
öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen
sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen
zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht
gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung
der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist."

Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG)

F'up2 dss

Harald
--
"Märchen meines Lebens"
Harald Effenberg liest Hans-Christian Andersen
am 08.12.2013 um 16:00 Uhr im Schlosspark Theater
http://www.effenberg.de/andersen.htm
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